Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - VII-Verg 59/03   

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https://dejure.org/2003,1043
OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - VII-Verg 59/03 (https://dejure.org/2003,1043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2003 - VII-Verg 59/03 (https://dejure.org/2003,1043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2003 - VII-Verg 59/03 (https://dejure.org/2003,1043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit von gleichmäßiger Gewichtung der Preise bei Nichtbeachtung des Vertragzeitraums; Missbräuchliche Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung bei Scheinaufhebung; Unverhältnismäßigkeit der Aufhebung der Ausschreibung; Verstoß gegen Diskriminierungsverbot bei ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Fortsetzungsfeststellung nach Ausschreibungsaufhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wertung einzelner Preise bei zeitlicher Begrenzung einer Maßnahme mit Verlängerungsoption

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung der Ausschreibung bei Fehlen von Aufhebungsgründen? (IBR 2004, 161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2004, 202
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
    Zwar hat der erkennende Senat in der Vergangenheit die Ansicht vertreten, dass ein auf Fortführung des Vergabeverfahrens gestützter Nachprüfungsantrag dann unzulässig ist, wenn das Vergabeverfahren wirksam durch Aufhebung der Ausschreibung beendet ist und zwar unabhängig davon, ob die Aufhebung durch die gesetzlich vorgesehenen Aufhebungsgründe gedeckt ist (vgl. Beschluss des Senates vom 15. März 2000, Az.: Verg 4/00, www.jurisweb.de = NVwZ-RR 2001, 25).

    Nach der Rechtsprechung des Senates liegt eine Scheinaufhebung vor, wenn der Auftraggeber unter Missbrauch seiner Gestaltungsmöglichkeiten nur den Schein einer Aufhebung gesetzt hat, mit dessen Hilfe er dem ihm genehmen Bieter, obwohl dieser nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, den Auftrag zuschieben will (Beschluss des Senates vom 15. März 2000, Az.: Verg 4/00 www.jurisweb.de ).

  • VK Bund, 26.09.2003 - VK 1-81/03

    Vergabe einer Maßnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 26. September 2003 - VK 1 - 81/03 - aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin beantragt, den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 26.09.2003 - Az. VK 1 - 81/03 - aufzuheben und auszusprechen, dass der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 06.08.2003 nicht statthaft ist.

  • OLG Saarbrücken, 22.10.1999 - 5 Verg 2/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
    Dieser Unterschied muss aber bei der Wertung der Preise zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 22. Oktober 1999, Az.: 5 Verg 2/99 www.jurisweb.de ).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 59/03
    An seiner Rechtsprechung hält der Senat jedoch im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18. Februar 2003 nicht länger fest (10. Zivilsenat, Az.: X ZB 43/02, www.jurisweb.de = BGHZ 154, 32).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2013 - 15 Verg 9/13

    Begriff des sonstigen schwerwiegenden Grundes i.S. von § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A

    a) Ein Nachprüfungsantrag ist auch nach Aufhebung eines Ausschreibungsverfahrens statthaft, wenn er sich gegen die Aufhebung richtet und auf die Fortsetzung des Vergabeverfahrens abzielt (vgl. BGH, Beschluss vom 18.02.2003, X ZB 43/02 - [...] Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, VII Verg 59/03 - [...] Rn. 24; EuGH, Urteil vom 18.06.2002 - C-92/2000 - [...] Rn. 55).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04

    Rechte potentieller Bieter nach Aufhebung des offenen Verfahrens

    Eine Benachrichtigungspflicht greife nach den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. November 2003, VII-Verg 59/03, und vom 3. Dezember 2003, VII-Verg 37/03, nicht ein.

    Denn die Vergabestelle habe in Kenntnis der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. November 2003 (aaO) die Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung angeordnet und den Zuschlag im Wege der freihändigen Vergabe erteilt.

    Zum anderen habe das Oberlandesgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2004 (Az.: VII-Verg 59/03) in einem vergleichbaren Fall klargestellt, dass die Vergabe auch deshalb nicht dringlich gewesen sei, weil es sich nicht um eine akute Gefahrensituation oder um eine unaufschiebbare Leistung gehandelt habe.

    Soweit ein öffentlicher Auftraggeber einen Auftrag nicht mehr im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, sondern freihändig und ohne förmliches Verfahren vergebe, bestehe eine Informationspflicht nach § 13 VgV jedenfalls dann nicht, wenn der Auftraggeber - wie vorliegend gegeben - mit nur einem Bieter in Verhandlungen eingetreten sei (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03 und Beschl. v. 3.12.2003, Verg 37/03).

    b) Auch steht der Anwendung des § 13 Satz 6 VgV - entgegen der Auffassung der Vergabekammer und der Antragsgegnerin - nicht entgegen, dass die Antragsgegnerin Verhandlungen mit nur einem einzigen Bieter geführt und diesem Unternehmen den Zuschlag erteilt hat (vgl. Senat, Beschl. v. 19.11.2003, Verg 59/03, Beschl. v. 3.12.2003, VII Verg 37/03).

    Soweit die Entscheidung des Senats vom 19. November 2003 (VII-Verg 59/03) dahingehend zu verstehen sein könnte, dass eine Informationspflicht des Auftraggebers nach § 13 VgV immer dann nicht besteht, wenn die Aufträge freihändig und in Verhandlungen mit nur einem Bieter vergeben worden sind, hält der Senat hieran nicht fest.

  • OLG Naumburg, 14.03.2014 - 2 Verg 1/14

    Projektsteuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Unstatthaftigkeit eines Antrags

    Aus der extrem überhöhten Formulierung "dringlich zwingend" - gegenüber der Forderung nach dem Vorliegen "besonders dringlicher" Gründe im Rahmen von § 7 Abs. 2 VOF - wird zu Recht geschlussfolgert, dass nur die Gefährdung absoluter Schutzgüter ausreichend ist, insbesondere Leben und Gesundheit von Personen (daher verneint für ausbildungsbegleitende Maßnahmen der Benachteiligtenförderung, OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.11.2003, Verg 59/03), und ein dringlicher zwingender Grund nicht vorliegt, wenn die nachteiligen Folgen einer verzögerten Beschaffung wirtschaftlich abfederbar sind (vgl. Müller-Wrede, VOF, 4. Aufl. 2011, § 3 Rdn. 84).
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